Bei den aufgelaufenen Memoriazinsen handelt es sich um Zinsen, die auf Verbindlichkeiten berechnet oder auf Forderungen erhalten werden, die nach der periodengerechten Memorialmethode in den Geschäftsbüchern erfasst werden. Dabei handelt es sich um Zinsen, die noch nicht gezahlt oder erhalten wurden, aber aufgrund der entstandenen Zinsverpflichtungen bzw. -rechte als Aufwand bzw. Ertrag erfasst werden.