Rechtsberatung und Unternehmensberatung in Polen
Rechtsberatung
Unterstützung bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand.
Entwicklung und Begutachtung aktueller Geschäftsverträge sowie Kooperationsabkommen
Vorbereitung von Verträgen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Kapitalgesellschaften sowie von Anhängen zu Verträgen
Arbeitsrechtsberatung
Beratung und Erstellung von Betriebsordnungen, Vergütungsordnungen sowie Managementverträgen
laufende Beratung zum Einzug von Verbindlichkeiten
Ausstellung von Zahlungsaufforderungen im Auftrag des Kunden
Datenschutzberatung
Erstellung von Unterlagen für ordentliche Haupt- und Gesellschafterversammlungen
Unternehmensregistrierung/Unternehmensumwandlung
Registrierung von Unternehmern, Datenaktualisierung – Antragsformular EDG-1
Registrierung und Datenaktualisierung beim statistischen Amt – Antragsformular RG-1
Gründung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
Beratung bei der Wahl der Unternehmensform
Vorbereitung des Gesellschaftsvertrags
Ausführung des ganzen Registrierungsverfahrens
Unternehmensregistrierung, Unternehmensumwandlungen und Formalitäten bei ZUS, PIP, PIS sowie:
Unternehmensumwandlung
Berichterstattung
Rechtsformänderung
Unternehmensübernahmen
Due-Diligence-Untersuchung und Wertermittlung von Gesellschaften
Durchführung einer umfassenden Geschäfts- und Finanzanalyse (Due-Diligence) der Gesellschaft
Berücksichtigung der Besonderheiten, die sich aus dem Prüfungszweck ergeben
Erstellung eines umfassenden Prüfberichts (Due-Diligence-Bericht)
Centrum Księgowe Spółek Kapitałowych (CKSK)
Der Tätigkeitsbereich von Centrum Księgowe Spółek Kapitałowych konzentriert sich auf einen umfassenden Service im Bereich Buchhaltung sowie Personal- und Rechtsdienstleistungen für Unternehmen und Marktteilnehmer, mit besonderem Fokus auf Handelsgesellschaften. Kommanditgesellschaften auf Aktien bilden die größte Kundengruppe von CKSK. Unsere Buchhaltungsleistungen erfolgen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen über die Rechnungslegung vom 29. September 1994, über die Körperschaftsteuer vom 15. Februar 1992 sowie mit dem Mehrwertsteuergesetz vom 11. März 2004 – mit späteren Änderungen. Dies gilt auch für andere Rechtsvorschriften, einschließlich derer, die die Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen ermöglichen (PIT-11, PIT 40, PIT 8R, PIT 8AR).